AUSLÄNDER- UND ASYLRECHT
Wir sind alle fast überall Ausländer.
Jede Regierung dieser Welt bestimmt, wann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird und wann nicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies, insbesondere im Aufenthaltsgesetz geregelt.
Das in Deutschland geltende Ausländerrecht ist ein Recht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, also nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für Ausländer*innen, die schon lange in Deutschland leben und arbeiten, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit erworben zu haben.
In § 1 Abs. 1 AufenthG heißt es wie folgt:
„Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.“
Soweit ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der Anerkennung als Asylberechtigter oder der Anerkennung als Staatenloser besteht, helfen wir Ihnen diesen durchzusetzen.
Für alle die einen Rechtsanspruch haben und in Deutschland bleiben wollen, gilt folgender einfacher Grundsatz:
Wer in Deutschland bleiben möchte, sollte sich so verhalten, wie er sich das in seinem Heimatland von Ausländern wünschen würde.
Wir helfen Ihnen rechtmäßig in Deutschland zu bleiben. Hierfür ist aber Ihre intensive Mitarbeit erforderlich.
Wenn Sie
seit vielen Jahren in Deutschland leben und lediglich eine Duldung haben. Die Ausländerbehörde lehnt sowohl die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als auch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ab
die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) begehren. Trotz des Vorliegens aller Voraussetzungen wird Ihnen diese nicht erteilt
eine Abschiebungsandrohung erhalten haben, in der Sie aufgefordert werden, das Bundesgebiet innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen
nach etlichen erfolglosen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nun das Bundesgebiet verlassen müssen. Die letzte Rettung eine Petition ist
bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, Ihre Eltern aber das Land verlassen müssen
die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen und Probleme mit der Antragstellung haben
aus Ihrem Heimatland wegen politischer Verfolgung geflohen sind und sich nun illegal im Bundesgebiet aufhalten
oder ein naher ausländischer Verwandter von Ihnen beabsichtigt in Deutschland ein Studium aufzunehmen
Ihre minderjährigen Kinder aus dem Ausland zu sich nach Deutschland holen wollen und ein Visum benötigen
einen Asylantrag gestellt haben und dieser abgelehnt wurde
in Abschiebehaft sitzen und auf „freien Fuß möchten“
In allen ausländerrechtlichen Problemen sind wir für Sie da.
Die Praxis zeigt, dass die Mehrheit der Mandanten die Bedeutung Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation unterschätzt. Solange z. B. regelmäßig eine Duldung erteilt wird, scheint für die Mandanten zunächst alles in Ordnung zu sein. Der Schein trügt, die Erteilung einer Duldung ist nämlich lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.
Erst wenn die Abschiebungsandrohung ins Haus flattert, beginnt die große Panik. Dabei ist es wesentlich einfacher rechtzeitig vorzusorgen. Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Hilfe.
Wir können Ihnen alle Wege aufzeigen, so dass Sie in der Lage sind, selbst zu entscheiden, welchen Weg Sie letztendlich gehen wollen.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auf Ihrem Weg bis zu Ihrem Ziel. Unabdingbar ist hierfür Ihre Mitarbeit. Alles andere können Sie getrost uns überlassen.
Gerade im Ausländerrecht hat man verloren, wenn man aufhört zu kämpfen. Wenn Sie im Bundesgebiet rechtmäßig leben wollen, haben Sie keine andere Wahl als sich zu integrieren und zu kämpfen.