ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Arbeitsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, auf Grund dessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung die vereinbarte Vergütung zu leisten.
Viele Probleme eines Arbeitsverhältnisses können bereits bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages vermieden werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages rechtlich beraten zu lassen.
Für Arbeitnehmer
Sie werden:
von Ihrem Arbeitgeber bezüglich eines bestimmten Verhaltens schriftlich abgemahnt. Sie befürchten nun, dass eine Kündigung folgen wird ordentlich oder fristlos gekündigt und wollen sich dagegen zur Wehr setzen
von Ihrem Arbeitgeber freigestellt und wollen gegen diese Freistellung vorgehen
von Ihren Kollegen oder Ihrem Chef gemobbt und wollen sich das nicht mehr länger bieten lassen
seit Monaten von Ihrem Arbeitgeber nicht mehr bezahlt. Deswegen können Sie Ihren privaten Verpflichtungen (z. B. Miete, Strom, Telefonrechnung usw.) nicht mehr nachkommen.
Für Arbeitgeber
Ihr Arbeitnehmer
folgt Ihren Anweisungen nicht und verursacht durch Unachtsamkeit laufend Schäden. Sie benötigen eine geeignete Lösung für dieses Problem
kommt ständig zu spät. Trotz mehrerer Gespräche setzt er dies fort. Sie wollen diesen Zustand nicht mehr länger hinnehmen
lässt sich systematisch krankschreiben. Sie wollen dem nicht mehr tatenlos zusehen
interne Informationen weitergibt
geht gegen Ihre fristlose oder ordentliche Kündigung gerichtlich vor.
Wir raten Ihnen:
Zögern Sie bei Problemen im Arbeitsverhältnis nicht zu lange, sich zumindest rechtlich beraten zu lassen. Es ist nicht immer sinnvoll weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer bei jedem Problem sofort alle einem zustehenden Rechte auszuschöpfen und dadurch ein schlechtes Arbeitsklima heraufzubeschwören. Gerade im Arbeitsrecht ist eine langfristige Sichtweise wichtig, da man beispielsweise auch beim Obsiegen eines Kündigungsschutzverfahrens als Arbeitnehmer, zwar einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat, dies aber nicht immer der einzig richtige Weg sein muss.
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der bestmöglichen Lösung, wobei diese nicht ausschließlich rechtlicher Natur sein muss.