FORDERUNGSEINZUG
Sie sind Eigentümer oder Geschäftsführer eines Unternehmens und haben die Zahlungsmoral Ihrer Kunden satt? Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner, der sich selbständig um den Einzug Ihrer Rückstände kümmert?
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl Ihrer Forderungen wird die Anwaltskanzlei Fragkos für Sie tätig. Sie müssen nicht ein Inkassounternehmen auf Ihre Schuldner hetzen.
Nach Prüfung der Berechtigung Ihrer Forderung wird Ihr Schuldner von uns angeschrieben und unter Fristsetzung an den Ausgleich der ausstehenden Forderung erinnert.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist kein Ausgleich erfolgen, wird nach Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls (insbesondere der Kosten) das weitere Vorgehen vereinbart. Unser Ziel ist es, schnell, unkompliziert und kostengünstig Ihre Forderungen einzuziehen. Von der Mahnung über das Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung können Sie sich auf uns verlassen.
Das können wir für Sie tun
Geltendmachung von Forderungen
Anwaltliche Zahlungsaufforderung
Ankündigung eines Mahnverfahrens
Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Klageverfahren
Beitreibung der Forderung / Zwangsvollstreckung
Europäischer Zahlungsbefehl