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MIETRECHT


Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache auf Zeit an einen anderen gegen Entgelt.

Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z. B. Fahrzeuge, Möbel oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen wie z. B. Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnräume, nicht jedoch auf Rechte, beziehen.

Im Mietrecht gibt es zahlreiche Regelungen, die Mieter und Vermieter kennen sollten: Zum Beispiel wer für die Maklerprovision aufkommt, wann ein Mieter Schönheitsreparaturen machen muss oder wie Mieter bei einer Mietminderung vorgehen sollten.

Gerade im Mietrecht ist es meistens unabdingbar schnell zu reagieren.

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen (§ 535 Abs. 1 BGB).

Sie haben:

  • eine Wohnung gemietet und im Laufe des Mietverhältnisses entstehen diverse Mängel, wie z. B. die Fenster sind undicht, Schimmel, Baulärm usw. Sie fordern den Vermieter auf die Mängel zu beseitigen. Dieser regt sich aber nicht

  • eine Wohnung vermietet und der Mieter hat nach einem Monat weder die Kaution noch die Miete gezahlt. Bei jeder Nachfrage wird Ihnen versichert, dass demnächst alle Rückstände ausgeglichen werden. Sie befürchten, dass es sich um sog. Mietnomaden handelt

  • Ihren Zweitwagen an einen Bekannten für einen Monat vermietet. Als er Ihnen das Fahrzeug zurückbringt ist dieses beschädigt. Er weigert sich den entstandenen Schaden zu ersetzen

  • eine ordentliche Kündigung Ihres Geschäftsraummietverhältnisses durch Ihren neuen Vermieter erhalten. Dagegen wollen Sie sich zur Wehr setzen

  • wieder einmal eine Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter erhalten, die hinten und vorne nicht stimmt

  • vor, die vereinbarte Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen.

Beispielsweise verjähren Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache (§ 548 BGB). Wird die Frist verpasst, kann der Mieter die Einwendung der Verjährung erheben. In diesem Fall kann das Recht des Vermieters z. B. auf Schadenersatz nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.

Zahlt der neue Mieter nur unregelmäßig oder gar nicht den Mietzins, so ist ein schnelles Handeln erforderlich. Gerade bei sog. Mietnomaden sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Umso länger Sie warten, umso höher wird der Schaden.

Gerade im Mietrecht ist es unabdingbar schnell zu reagieren.

Wir helfen Ihnen Ihr gutes RECHT schnell durchzusetzen.

Wir versuchen zunächst eine schnelle außergerichtliche Lösung mit dem Mieter oder Vermieter zu erzielen. Gelingt uns dies nicht innerhalb kürzester Zeit, rufen wir unverzüglich die Gerichte an.

Gerade bei Mietnomaden hat die Erfahrung gezeigt, dass außergerichtliche Verhandlungen nicht viel bewirken. In solchen Fällen neigen wir eher dazu, unseren Mandanten den gerichtlichen Weg anzuraten.

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen mietrechtlichen Belangen.

Tel: +49(0) 711 993261-10

Email: mail@fragkos.de