Forderungseinzug
Sie sind Eigentümer oder Geschäftsführer eines Unternehmens und haben die Zahlungsmoral Ihrer Kunden satt? Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner, der sich selbständig um den Einzug Ihrer Rückstände kümmert?
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl Ihrer Forderungen wird die Anwaltskanzlei Fragkos für Sie tätig. Sie müssen nicht ein Inkassounternehmen auf Ihre Schuldner hetzen.
Nach Prüfung der Berechtigung Ihrer Forderung, wird Ihr Schuldner von uns angeschrieben und unter Fristsetzung an den Ausgleich der ausstehenden Forderung erinnert. Sollte innerhalb der gesetzten Frist kein Ausgleich erfolgen, wird nach Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls (insbesondere der Kosten) das weitere Vorgehen vereinbart.
Unser Ziel ist es, schnell, unkompliziert und kostengünstig Ihre Forderungen einzuziehen.
Von der Mahnung über das Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung können Sie sich auf uns verlassen.
Rufen Sie uns einfach an. Alles Weitere können wir gemeinsam bei einem persönlichen Gespräch besprechen.
Kaufrecht
Das Kaufrecht befasst sich mit dem Zustandekommen und der Abwicklung von Kaufverträgen über bewegliche Sachen und Immobilien.
Der Kaufvertrag ist ein gegenseitig verpflichtender Vertrag. Der Verkäufer verpflichtet sich darin, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen (vgl. § 433 BGB).
Jeder von uns kommt nahezu täglich mit dem Kaufrecht in Berührung. Wir schließen ständig entweder mündliche oder schriftliche Kaufverträge ab.
Ob im Supermarkt, an der Tankstelle oder im Internet, immer spielen die Vorschriften des Kaufrechts die entscheidende Rolle.
Folgende beispielhafte Probleme gehören in dieses Rechtsgebiet:
Sie haben
- einen Pkw erworben, welcher nach einer gewissen Laufzeit, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, Mängel aufweist. Der Verkäufer weigert sich die Mängel zu beheben
- eine Eigentumswohnung erworben. Nach Ihrem Einzug stellen Sie fest, dass der Verkäufer diverse Mängel (z.B. Schimmel) arglistig verschwiegen hat
- bei Ebay Ihre alte Digitalkamera zu einem guten Preis verkauft. Der Höchstbietende hat es sich aber anders überlegt und überweist den Kaufpreis nicht
- bei einem Onlineshop günstig ein Notebook erworben und Vorkasse geleistet. Das Notebook wird aber nicht geliefert. Der Verkäufer ist nicht erreichbar und reagiert nicht auf Ihre Emails
- in einem Elektrofachhandel eine neue Spielkonsole erworben. Bereits nach 6 Monaten ist die Spielkonsole defekt. Der Verkäufer erklärt Ihnen, dass eine Reparatur nicht von der Gewährleistung gedeckt sei, da nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Fehler bereits bei der Übergabe vorlag
- einen gebrauchten Pkw gekauft, wobei im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Bei einem Werkstattbesuch stellt sich heraus, dass der Wagen einen Unfallvorschaden aufweist.
Wie ist die Rechtslage? Welche Rechte habe ich tatsächlich und wie übe ich diese Rechte taktisch zu meinem Vorteil aus?
Die meisten Menschen versuchen zunächst die Sache selbst mit dem Verkäufer oder Käufer zu klären.
Der Gegner wird mündlich oder schriftlich aufgefordert seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nachzukommen.
Dabei werden oftmals Rechte ausgeübt, ohne genau zu wissen, welche Auswirkungen diese letztendlich haben können.
Beispiel:
Der Käufer eines gebrauchten Pkw`s merkt nach einigen Wochen, dass sich die Gänge nicht richtig einlegen lassen. Eine unabhängige Werkstatt stellt einen Getriebeschaden fest. Nach mehreren erfolglosen Nacherfüllungsversuchen des Verkäufers ist der Getriebeschaden nicht behoben. Der Käufer mindert daraufhin schriftlich gegenüber dem Verkäufer den Kaufpreis um 2.000 EUR. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden. Nach kurzer Zeit möchte der Käufer das Fahrzeug doch lieber zurückgeben.
Nun ist es aber zu spät.
Die bereits ausgeübte Minderung schließt das Rücktrittsrecht des Käufers aus.
Der Käufer hat nunmehr nur die Möglichkeit das Getriebe auf eigene Kosten reparieren zu lassen oder das Fahrzeug mit Getriebeschaden weiter zu verkaufen.
Derartige Fehler sind schnell passiert und sind in vielen Fällen nicht mehr rückgängig zu machen.
Wir raten Ihnen daher folgendes:
Wenn es Probleme mit einem Kaufvertrag gibt, ist es sinnvoll sich rechtlichen Rat einzuholen. Wichtig ist dabei auch, nicht zu viel Zeit „ins Land“ gehen zu lassen, da das Gesetz Fristen vorschreibt, welche bei Überschreitung zu Ihrem Nachteil gereichen können.
Aus diesem Grund sollten Sie nicht lange zögern und sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl rechtlich beraten lassen. Bereits nach einer mündlichen Erstberatung sehen Sie klarer, was Ihre Rechtsstellung anbelangt, so dass Sie dementsprechend selbstbewusst dem Gegner gegenübertreten können.
Mietrecht
Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache auf Zeit an einen anderen gegen Entgelt.
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen (§ 535 Abs. 1 BGB).
Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z. B. Fahrzeuge, Möbel oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen wie z. B. Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnräume), nicht jedoch auf Rechte, beziehen.
Folgende beispielhafte Probleme gehören in dieses Rechtsgebiet:
Sie haben
- eine Wohnung gemietet und im Laufe des Mietverhältnisses entstehen diverse Mängel, wie z. B. die Fenster sind undicht, Schimmel, Baulärm usw. Sie fordern den Vermieter auf die Mängel zu beseitigen. Dieser regt sich aber nicht
- eine Wohnung vermietet und der Mieter hat nach einem Monat weder die Kaution noch die Miete gezahlt. Bei jeder Nachfrage wird Ihnen versichert, dass demnächst alle Rückstände ausgeglichen werden. Sie befürchten, dass es sich um sog. Mietnomaden handelt
- Ihren Zweitwagen an einen Bekannten für einen Monat vermietet. Als er Ihnen das Fahrzeug zurückbringt ist dieses beschädigt. Er weigert sich den entstandenen Schaden zu ersetzen
- eine ordentliche Kündigung Ihres Geschäftsraummietverhältnisses durch Ihren neuen Vermieter erhalten. Dagegen wollen Sie sich zur Wehr setzen
- wieder einmal eine Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter erhalten, die hinten und vorne nicht stimmt
- vor, die vereinbarte Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen.
Gerade im Mietrecht ist es meistens unabdingbar schnell zu reagieren.
Beispielsweise verjähren Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache (§ 548 BGB). Wird die Frist verpasst, kann der Mieter die Einwendung der Verjährung erheben. In diesem Fall kann das Recht des Vermieters z. B. auf Schadenersatz nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
Zahlt der neue Mieter nur unregelmäßig oder gar nicht den Mietzins, so ist ein schnelles Handeln erforderlich. Gerade bei sog. Mietnomaden sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Umso länger Sie warten, umso höher wird der Schaden.
Wir helfen Ihnen ihr gutes RECHT schnell und möglichst kostengünstig durchzusetzen. Wir versuchen zunächst eine schnelle außergerichtliche Lösung mit dem Mieter oder Vermieter zu erzielen. Gelingt uns dies nicht innerhalb kürzester Zeit, rufen wir unverzüglich die Gerichte an. Gerade bei Mietnomaden hat die Erfahrung gezeigt, dass außergerichtliche Verhandlungen nicht viel bewirken. In solchen Fällen neigen wir eher dazu, unseren Mandanten den gerichtlichen Weg anzuraten.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Arbeitsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, auf Grund dessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Der Arbeitgeber hat als Gegenleistung die vereinbarte Vergütung zu leisten.
Viele Probleme eines Arbeitsverhältnisses können bereits bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages vermieden werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages rechtlich beraten zu lassen.
Folgende beispielhafte Probleme gehören in dieses Rechtsgebiet:
Arbeitnehmer
Sie werden
- von Ihrem Arbeitgeber bezüglich eines bestimmten Verhaltens schriftlich abgemahnt. Sie befürchten nun, dass eine Kündigung folgen wird ordentlich oder fristlos gekündigt und wollen sich dagegen zur Wehr setzen
- von Ihrem Arbeitgeber freigestellt und wollen gegen diese Freistellung vorgehen
- von Ihren Kollegen oder Ihrem Chef gemobbt und wollen sich das nicht mehr länger bieten lassen
- seit Monaten von Ihrem Arbeitgeber nicht mehr bezahlt. Deswegen können Sie Ihren privaten Verpflichtungen (z. B. Miete, Strom, Telefonrechnung usw.) nicht mehr nachkommen.
Arbeitgeber
Ihr Arbeitnehmer
- folgt Ihren Anweisungen nicht und verursacht durch Unachtsamkeit laufend Schäden. Sie benötigen eine geeignete Lösung für dieses Problem
- kommt ständig zu spät. Trotz mehrerer Gespräche setzt er dies fort. Sie wollen diesen Zustand nicht mehr länger hinnehmen
- lässt sich systematisch krankschreiben. Sie wollen dem nicht mehr tatenlos zusehen
- interne Informationen weitergibt
- geht gegen Ihre fristlose oder ordentliche Kündigung gerichtlich vor.
Diese Aufzählung ließe sich gerade im Arbeitsrecht für beide Seiten unendlich fortsetzen.
Auch hier kann beiden Seiten nur angeraten werden, sich vor weiteren Schritten rechtlich beraten zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass beispielsweise eine rechtlich wirksame Kündigung ausgesprochen wird, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Auch die Arbeitnehmer sollten sich beispielsweise nach Erhalt einer Abmahnung oder einer Kündigung unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Das gerichtliche Vorgehen gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung möglich.
Wir raten Ihnen deshalb:
Zögern Sie bei Problemen im Arbeitsverhältnis nicht zu lange, sich zumindest rechtlich beraten zu lassen. Es ist nicht immer sinnvoll weder als Arbeitgeber noch als Arbeitnehmer bei jedem Problem sofort alle einem zustehenden Rechte auszuschöpfen und dadurch ein schlechtes Arbeitsklima heraufzubeschwören. Gerade im Arbeitsrecht ist eine langfristige Sichtweise wichtig, da man beispielsweise auch beim Obsiegen eines Kündigungsschutzverfahrens als Arbeitnehmer, zwar einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat, dies aber nicht immer der einzig richtige Weg sein muss.
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen nach der bestmöglichen Lösung, wobei diese nicht ausschließlich rechtlicher Natur sein muss.
Familienrecht
Das Familienrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen der Familie zueinander und zu Dritten.
Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche
- Ehescheidung
- Sorgerecht
- Güterstandsbezogene Auseinandersetzung zwischen Ehegatten
- Unterhalt
Folgende beispielhafte Probleme gehören in dieses Rechtsgebiet:
- Sie haben sich endgültig von Ihrem Ehepartner getrennt, leben aber mit ihm und den Kindern noch unter einem Dach. Sie wollen schnellstmöglich auch eine räumliche Trennung herbeiführen
- mittlerweile ist auch die räumliche Trennung erfolgt, der nicht betreuende Ehepartner zahlt aber keinen Unterhalt und behält das Kindergeld ein
- der nicht betreuende Ehepartner kommt nach „Lust und Laune“ vorbei und holt die Kinder ab
- der betreuende Ehepartner verweigert Ihnen vollständig den Umgang mit den Kindern
- der in der gemeinsamen Ehewohnung verbliebene Ehepartner möchte den Hausrat behalten und verweigert dem anderen Ehepartner den Zutritt zu der Wohnung
- der betreuende Ehepartner möchte mit den Kindern in das Ausland ziehen
und in allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten sind wir für Sie da.
Scheuen Sie sich nicht frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner einig sind, genügt es einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Andererseits kann es nicht schaden, zusätzlich noch einen anderen Rechtsanwalt zu konsultieren und sich zumindest rechtlich beraten zu lassen.
Wir beraten und helfen Ihnen gerne zu Ihrem guten RECHT zu kommen. Denn nichts ist wichtiger als die Familie. Im Falle einer Trennung ist es umso wichtiger gerade im Hinblick auf das Kindeswohl eine faire Umgangsregelung zu finden. Kinder leiden am meisten an einer Trennung, hier ist es wichtig, möglichst schnell eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen.
Ausländer- und Asylrecht
Wir sind alle fast überall Ausländer.
Jede Regierung dieser Welt bestimmt wann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird und wann nicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat dies, insbesondere im Aufenthaltsgesetz geregelt.
In § 1 Abs. 1 AufenthG heißt es wie folgt:
„Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.“
Soweit ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der Anerkennung als Asylberechtigter oder der Anerkennung als Staatenloser besteht, helfen wir Ihnen diesen durchzusetzen.
Für alle die einen Rechtsanspruch haben und in Deutschland bleiben wollen, gilt folgender einfacher Grundsatz:
Wer in Deutschland bleiben möchte, sollte sich so verhalten, wie er sich das in seinem Heimatland von Ausländern wünschen würde.
Wir helfen Ihnen rechtmäßig in Deutschland zu bleiben. Hierfür ist aber Ihre intensive Mitarbeit erforderlich.
Folgende beispielhafte Probleme gehören in dieses Rechtsgebiet:
Wenn Sie
- seit vielen Jahren in Deutschland leben und lediglich eine Duldung haben. Die Ausländerbehörde lehnt sowohl die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als auch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ab
- die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) begehren. Trotz des Vorliegens aller Voraussetzungen wird Ihnen diese nicht erteilt
- eine Abschiebungsandrohung erhalten haben, in der Sie aufgefordert werden, das Bundesgebiet innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen
- nach etlichen erfolglosen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nun das Bundesgebiet verlassen müssen. Die letzte Rettung eine Petition ist
- bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, Ihre Eltern aber das Land verlassen müssen
- die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen und Probleme mit der Antragstellung haben
- aus Ihrem Heimatland wegen politischer Verfolgung geflohen sind und sich nun illegal im Bundesgebiet aufhalten
- oder ein naher ausländischer Verwandter von Ihnen beabsichtigt in Deutschland ein Studium aufzunehmen
- Ihre minderjährigen Kinder aus dem Ausland zu sich nach Deutschland holen wollen und ein Visum benötigen
- einen Asylantrag gestellt haben und dieser abgelehnt wurde
- in Abschiebehaft sitzen und auf „freien Fuß möchten“
und in allen anderen ausländerrechtlichen Problemen sind wir für Sie da.
Die Praxis zeigt, dass die Mehrheit der Mandanten die Bedeutung Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation unterschätzt. Solange z. B. regelmäßig eine Duldung erteilt wird, scheint für die Mandanten zunächst alles in Ordnung zu sein. Der Schein trügt, die Erteilung einer Duldung ist nämlich lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.
Erst wenn die Abschiebungsandrohung ins Haus flattert, beginnt die große Panik. Dabei ist es wesentlich einfacher rechtzeitig vorzusorgen. Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Hilfe.
Wir können Ihnen alle Wege aufzeigen, so dass Sie in der Lage sind, selbst zu entscheiden, welchen Weg Sie letztendlich gehen wollen.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auf Ihrem Weg bis zu Ihrem Ziel. Unabdingbar ist hierfür Ihre Mitarbeit. Alles andere können Sie getrost uns überlassen.
Gerade im Ausländerrecht hat man verloren, wenn man aufhört zu kämpfen. Wenn Sie im Bundesgebiet rechtmäßig leben wollen, haben Sie keine andere Wahl als sich zu integrieren und zu kämpfen.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin.
Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich mit der staatlichen Sanktionierung strafbaren Verhaltens.
Welches Verhalten strafbar ist, regelt insbesondere das Strafgesetzbuch.
Gemäß § 1 StGB
„kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“.
Folgende beispielhafte Probleme gehören in dieses Rechtsgebiet:
- Sie verursachen fahrlässig einen Verkehrsunfall. Der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs wird verletzt. Die Polizei ermittelt gegen Sie und lädt Sie zur Beschuldigtenvernehmung
- die Polizei hat auf Hinweise Ihrer Nachbarn Ihre Wohnung durchsucht und dabei einen nicht geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden. Daraufhin werden Sie in Polizeigewahrsam genommen
- Sie wurden in der S-Bahn überfallen und möchten als Nebenkläger gegen den Täter vorgehen
- Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen eine Körperverletzung begangen zu haben. Das trifft zwar zu, Sie handelten aber in Notwehr
- Sie sitzen in U-Haft und wollen auf freien Fuß
- die Staatsanwaltschaft hat Ihnen einen Strafbefehl übersandt. Sie möchten Einspruch dagegen einlegen
- ein Verwandter von Ihnen wurde festgenommen, sie wollen ihm schnellstmöglich helfen
- Sie wurden bei einem Ladendiebstahl erwischt und sind nun vor dem Amtsgericht angeklagt.
Im Strafrecht, wie auch in den meisten anderen Rechtsgebieten, gilt: umso früher man sich an einen Rechtsanwalt wendet, desto höher sind die Chancen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Im Falle einer schriftlichen oder persönlichen Befragung als Beschuldigter durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, empfehlen wir Ihnen dringend:
Lassen Sie sich unter keinen Umständen zu einer Aussage überreden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie der Meinung sind, nichts falsch gemacht zu haben. Berufen Sie sich einfach als Beschuldigter auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und sagen Sie NICHTS.
Dann kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Achten Sie bitte auf farbige Umschläge auf denen ein Datum vermerkt ist. Bewahren Sie diese unbedingt auf. Durch die Zustellung beispielsweise eines Strafbefehls wird eine Einspruchsfrist von zwei Wochen in Gang gesetzt. Wird die 2-wöchige Einspruchsfrist versäumt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Tun Sie sich selbst einen Gefallen und suchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt Ihres Vertrauens auf. Dieser wird Ihnen sagen können, ob es sinnvoll ist Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen oder nicht.
Wir beraten und vertreten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn möglich bereits im Ermittlungsverfahren. So können wir rechtzeitig reagieren und Ihnen eventuell eine Hauptverhandlung ersparen.
Verkehrsunfallrecht
Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Nach einem Verkehrsunfall sind für alle Beteiligten viele Dinge zu regeln.
Wir übernehmen für Sie die Durchsetzung u. a. folgender Ansprüche:
- Reparaturkosten
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Lassen Sie sich nach einem Verkehrsunfall unbedingt rechtlich beraten. Die Kfz-Versicherungen verfolgen nur ein Ziel, nämlich GELD ZU SPAREN.
Unabhängig von dem Verhalten des Versicherers, raten wir Ihnen, unverzüglich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Übrigens: Die Kosten des Rechtsanwalts trägt in der Regel immer die Versicherung des Unfallverursachers.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche auch vollständig durchsetzen.
